Energiesparmaßnahmen der Stadt Burgdorf

Die aufgrund des Konfliktes in der Ukraine prognostizierte Gasknappheit im Winter erfordert allerorts Energiesparmaßnahmen, um eine Notlage zu verhindern.

Demzufolge bedingt die aktuelle Situation auch von der Stadt Burgdorf, die Energieverbräuche verstärkt zu senken und die Energieeffizienz kontinuierlich zu erhöhen. Zudem hat der Bund gesetzliche Vorgaben u. a. auch für Kommunen festgelegt, die ab dem 1. September 2022 greifen.

Anfang August dieses Jahres hat die Stadt den Krisenstab Energie eingerichtet, der mögliche Gas- und Stromenergiesparmaßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit und ihr Einsparpotential analysiert, priorisiert und in drei Stufen (Maßnahmen A bis C) unterteilt. Deren Wirksamwerden wird vom Strom- und Gasverbrauch der kommenden Wochen und Monate abhängen.

Unter A fallen alle Maßnahmen, deren Umsetzung bereits in die Wege geleitet wurde bzw. deren Umsetzung unmittelbar bevorsteht. Maßnahmen der Kategorie B sollen sich im zweiten Schritt an die Maßnahmen der Kategorie A anschließen. Bei allen Maßnahmen der Kategorie C handelt es sich um absolute Notfallmaßnahmen. Sie greifen nur dann, wenn es die Situation zwingend erfordert.

Die gefassten Beschlüsse der Kategorie A (bereits umgesetzte bzw. unmittelbar bevorstehende Maßnahmen) sind der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen.

Hinweis: Nicht alle Maßnahmen greifen zum gleichen Zeitpunkt.

Maßnahmen der Kategorie A (Umsetzung ist bereits im Frühjahr/Sommer 2022 erfolgt bzw. steht unmittelbar bevor)

  • Verstärkte Sensibilisierung aller Nutzer*innen für einen energieeffizienten Umgang mit elektrischen Geräten im Arbeitsalltag
  • Anpassung der Klimaanlagen-Regelung im Server- und Netzwerkraum
  • Abschaltung der Beleuchtung repräsentativer Gebäude
  • Außerbetriebnahme der Heizungen außerhalb der Heizperiode (1.5. bis zum 30.9. d.J)
  • Außerbetriebnahme aller Lüftungsanlagen in städtischen Gebäuden (vor allem Schulen und Sporthallen) außerhalb der Nutzungszeiten
  • Absenkung der Wassertemperatur im Freibad: erfolgt ist eine Absenkung im Freibad um 3 Grad, im Babybecken um 2 Grad
  • Ersatz von 1090 Leuchtenaufsätzen der Straßenbeleuchtung durch energiesparendere LED-Aufsätze
  • Außerbetriebnahme aller dezentralen Durchlauferhitzer und Warmwasserspeicher in Schulen und Verwaltungsgebäuden an den Handwaschtischen
  • Regulierung der zentralen Warmwasseraufbereitung auf die zulässige Mindesttemperatur (Schutz vor Legionellenbefall ist zu gewährleisten) in allen öffentlichen Nichtwohngebäuden (gilt z. B. auch für Schulen, Sporthallen). Ausgenommen von dieser Regelung sind u. a. Kindertagesstätten, Feuerwehr, Bauhof.
  • Keine Beheizung von Gemeinschaftsflächen (Flure, Treppenhäuser u. ä.) in öffentlichen Gebäuden, die nicht dem dauerhaften Aufenthalt von Personen dienen
  • Festlegung der Raumtemperatur auf zulässigen Mindestwert in Büroräumen in öffentlichen Gebäuden auf 19 °C
  • Festlegung der Raumtemperatur auf zulässigen Mindestwert in Lagerräumen in öffentlichen Gebäuden auf 17 °C
  • Festlegung der Raumtemperatur auf zulässigen Mindestwert in Klassenräumen auf 20°C
  • Festlegung der Raumtemperatur in Kindertagesstätten auf den Idealwert von  21 °C  für Kleinkinder in Aufenthaltsräumen (zulässiger Mindestwert liegt bei 20°C), in Waschräumen auf 24°C, in Schlafräumen auf 18°C
  • Untersagung der Verwendung jeglicher Geräte zur Wärmeerzeugung aus dem Privatbesitz (bspw. elektr. Heizlüfter, elektr. Heizdecken, elektr. Fußwärmeheizplatten)
  • Verstärktes Homeoffice-Angebot an die Mitarbeitenden mit dem Ziel einer möglichen „Außerbetriebnahme“ von Verwaltungsetagen oder -gebäuden
  • Optimierung der Weihnachtsbeleuchtung in den Lichtwochen mit dem Ziel einer 20% Reduzierung des Energieverbrauchs

Maßnahmen der Stufen B und C bedürfen noch der Prüfung wie auch der Abstimmung. Zu diesen Maßnahmen gehören beispielsweise die Optimierung der Beleuchtung in den städtischen Gebäuden wie auch die Ermittlung von Energieeinsparpotentialen bei der Straßenbeleuchtung. Auf der Agenda stehen ergänzend Gespräche mit unserem Partner, Stadtwerke Burgdorf GmbH, und den Wirtschaftsbetrieben zu weiteren zu treffenden Maßnahmen zum Energieverbrauch im Hallenbad. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden diese veröffentlicht.

Quelle: Stadt Burgdorf