Die Beauftragung eines Ordnungsdienstes ist erforderlich. Alternativen sind bislang erfolglos geblieben. Eine elektronische Überwachung durch entsprechende Kameras, die bei der Polizei oder einem Ordnungsdienst aufgeschaltet sind, erfüllen nicht den Zweck der Maßnahme, nämlich Präsenz zu zeigen und notfalls auch in das konkrete Geschehen einzugreifen, um Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten zu verhindern.
Vor diesem Hintergrund hat die FDP-Fraktion ihren Antrag zum Wohl der Burgdorfer Bürgerinnen und Bürger in die politische Beratung eingebracht und möchte den Erfolg der Maßnahme nach zwei Jahren mit Blick auf Zweckmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüfen.
Aus Sicht der Fraktion ist der Aufwand für einen Ordnungsdienst angemessen. Der finanzielle Aufwand steht in einem angemessenen Verhältnis zu den durch Vandalismus, Fahrraddiebstahl und Verunreinigung entstehenden Kosten. Darüber gibt ein nächtlicher Ordnungsdienst den Menschen Sicherheit, die an Haltestellen auf die Abholung durch Bahn, Bus, Taxi oder Freunde warten. Mit Rücksicht auf die finanzielle Lage der Stadt Burgdorf, sollte Beauftragung eines Ordnungsdienstes zunächst auf zwei Jahre beschränkt werden. Danach wäre die Maßnahme anhand der Entwicklung der Fahrraddiebstähle, Schäden durch Vandalismus und Verunreinigung zu evaluieren und ggfs. entsprechend anzupassen. „Gerade die Vorfälle in Burgdorf am vergangenen Freitag, den 02. Juni 2023, wo unter anderem eine 16-Jährige Opfer eines Körperverletzungsdeliktes wurde, machen deutlich, dass die Lage ernst genommen werden muss und schon gar nicht mit einem Bahnhofskümmerer gelöst werden kann“ stellt Mario Gawlik, Fraktionsvorsitzender der FDP abschließend fest.